Sie befinden sich hier: Beiträge / Zivilrecht / 

Synergie Inkasso GmbH muss für unberechtigten SCHUFA-Eintrag einstehen (von RA Alexander Kysucan)

Weil die Synergie-Inkasso-GmbH einen inkorrekten SCHUFA-Eintrag gegen die Klägerin erwirkt hatte, beauftragte sie ein Anwaltsbüro mit der Entfernung des Eintrags, was gelang und der Synergie wurden die Kosten in Rechnung gestellt. Dort wollte man aber nicht zahlen und das Amtsgericht Berlin Mitte hatte den Fall zu entscheiden. Mit Urteil vom 07.12.2018, Az.: 16 C 93/18, sprach das Gericht dann Rechtsverfolgungskosten nach einem Streitwert von 6.000,00 € (1,3 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer) als Schadensersatz zu und gab der Klage damit größtenteils statt. Damit weicht es von anderen Urteilen ab, die in vergleichbaren Fällen einen Streitwert von 10.000,00 € festgesetzt hatten (z. B. OLG München vom 22.06.2010, 5 U 2020/10; OLG Düsseldorf I - 10 U 69/06; OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.04.2007 – 3 W 69/06), nach Ansicht des BGH in einem Einzelfall sogar 22.000,00 € (BGH vom 12.06.16, VI ZB 48/14 in Anlehnung an eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts). Das Gericht stellte insbesondere fest, dass die Mittelgebühr von 1,3 zur Anwendung kommt und es sich um ein Problem handelte, dass der Einschaltung eines Anwalts bedurfte.