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Ehrgeizige Berliner Staatsanwälte scheitern erneut mit Anklage wegen Beleidigung gegen Rechtsanwalt Alexander Kysucan

Damit Sie sich einmal vergegenwärtigen, für was Sie in diesem Land die zweitmeisten Steuern und Abgaben der ganzen Welt bezahlen, folgende Geschichte: Eine Sekretärin des Landgerichts Berlin, Dienststelle Tegeler Weg, war im Zusammenhang mit der Abwicklung einer Akteneinsichtnahme von Rechtsanwalt Alexander Kysucan in einer Dienstaufsichtsbeschwerde mit den Worten erwähnt worden:

„ … und die dicke dieser zwei Frauen mit braunen Haaren führte mit mir nur nutzlose, ihrerseits von narzisstischer Persönlichkeitsstörung geprägte Diskussionen …“.

Offenbar in Unkenntnis der Reichweite der Meinungsfreiheit, dafür mit viel Korpsgeist, nahm man dies zum Anlass, ein weiteres Mal und wie üblich erfolglos ein Verfahren gegen Rechtsanwalt Alexander Kysucan wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht Tiergarten anzustrengen. Das Amtsgericht erteilte dem nun eine Absage in seiner Entscheidung 278 Cs 187/19 vom 09.03.2020 und wies den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gegen Rechtsanwalt Alexander Kysucan zurück. Darin hieß es ausdrücklich:

„Eine solche Kritik müssen sich Justizhauptsekretärinnen und Justizhauptsekretäre ebenso wie (unter anderem) Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gefallen lassen, auch wenn dies nicht immer leicht zu ertragen ist.“.

Weder Beamtenbeleidigung noch Majestätsbeleidigung lagen vor, so dass die Staatsanwaltschaft Berlin, die damals sicher nichts besseres zu tun hatte, sich wieder ihren Hauptaufgaben widmen kann.