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Rechtsanwalt Patrick Böttcher verliert Unterlassungsklage

Vor kurzem berichtete die Kanzlei Kysucan vom Scheitern der Auplexa UG wegen Rechtsmissbrauchs nach § 8 Abs. 4 UWG, vertreten durch Rechtsanwälte Patrick Böttcher, Kerstin Züwerink-Roek und Andreas Heiseler, vor dem Berliner Landgericht. Diese Kanzlei hatte Herrn Rechtsanwalt Alexander Kysucan abgemahnt, weil er vor der Rechtsanwaltskammer ausgeführt hatte, es läge schwerer gewerbsmäßiger Betrug vor, an dem sich auch einige Anwälte beteiligen, bzw. es ginge um kriminelles Treiben der Auplexa UG bzw. ihrer Anwälte. Offenbar hatte die Kanzlei Böttcher u. a. diese Ausführungen auf sich bezogen. Da von hieraus selbstverständlich keine Unterlassungserklärung abgegeben worden war, versuchte man es mit einer Unterlassungsklage. Für die drei Anwälte verlangte man noch etwas weniger als 1.000,00 € Schmerzensgeld. Mit all dem sind sie aber vor dem Landgericht Berlin gescheitert, das ihre Klage am Schluss der Sitzung abwies. Sobald die Urteilsbegründung vorliegt, wird hierzu näher berichtet.