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Streitwert für unerbetene Werbung per SMS 4.000 Euro (Rechtsanwalt Alexander Kysucan)

Werbebelästigung per SMS, Email oder Telefonanruf sind für die Betreiber Dank modernster Technik immer lukrativer. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen handelt sich allerdings um einen unerlaubten Eingriff, der einen Unterlassungsanspruch des Betroffenen nach sich zieht, und der u. U. mittels Abmahnung und ggf. Unterlassungsklage oder einstweiliger Verfügung verfolgt werden kann.

Eine unerwünscht übermittelte SMS erhielt auch der Kläger Mitte des Jahres auf sein Handy, dass er im wesentlichen gewerblich nutzt. Hiergegen ging er mit einer Klage vor dem Amtsgericht Charlottenburg von Berlin (Az.: 202 C 106/09, Urteil vom 21. 08. 2009) vor, dass den Beklagten zur Unterlassung und Zahlung in Höhe von 338,50 € Abmahnkosten verurteilte und einen Streitwert von 4.000,- zugrunde legte. Dieser Streitwert wurde vom selben Gericht in einem vergleichbaren Fall schon einmal festgesetzt (AG Charlottenburg von Berlin vom 13. 10. 2008, Az.: 223 C 220/08). Inzwischen kann von einer gefestigten Rechtsprechung des AG Charlottenburg zu diesem Thema ausgegangen werden.