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Kammergericht bestätigt Rechtsmissbrauch (§ 8 Abs. 4 UWG) der Auplexa UG, vertreten von Rechtsanwälte Böttcher u. a.

Erneut ist die Auplexa UG, vertreten durch Herrn Maron Chatzifrantzis, den mancher noch mit Caveno, Knausstr. 10, 12157 Berlin, identifiziert, Rechtsmissbrauch wegen Massenabmahnungen gemäß § 8 IV UWG bescheinigt worden. Gleich drei Fälle dieser Art verlor die Auplexa UG, für die im Prozesstermin Herr Rechtsanwalt Pattrick Böttcher von der Anwaltskanzlei Böttcher Roek Heiseler aufgetreten war, nach Berufungsverhandlungen am 09.09.2015 vor dem Berliner Kammergericht (Az. 5 U 69/15, 5 U 28/15 und 5 U 8/15). Damit sind nur hier vier Rechtsmissbrauchsurteile gegen Auplexa bekannt (eines wurde bereits vom Landgericht Berlin vor etwas längerer Zeit gefällt und ist rechtskräftig). Zahlreiche von der Auplexa UG Geschädigte fragen sich nun, ob neben möglichen Rückgriffsansprüchen gegenüber der Auplexa UG auch Herr Maron Chatzifrantzis persönlich haftet, sollte die Urteilsbegründung – insoweit unterbreitete das Gericht im Termin gewisse Andeutungen – die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gemäß § 826 BGB eines Mandanten der Kanzlei Kysucan bestätigen. Kanzlei Kysucan berichtete bereits 2013 von zahlreichen Abmahnungen der Auplexa UG, die aus Gebührenerzielungsinteresse mit Hilfe der Kanzlei Böttcher, Roek und Heiseler ausgesprochen und als rechtsmissbräuchlich zurück gewiesen worden waren. Während eines Prozesses teilte die Kanzlei Böttcher, Roek und Heiseler dann noch mit, dass noch weitere Berufungsverfahren der Auplexa UG vor dem Kammergericht höchstwahrscheinlich verloren gehen würden, was bis dahin gar nicht bekannt war. Nunmehr dürften sich keine Zweifel mehr hinsichtlich rechtsmissbräuchlichen Auftretens im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG bei den angesprochenen Abmahnungen der Auplexa UG ergeben. Denselben mehrfach abzumahnen – und das passierte nicht bloß drei Mal -, einen Mandanten gar vier Mal in drei Monaten abzumahnen und noch dieselben Verstöße mehrmals war neben vielen anderen Indizien – so wurden nicht brauchbare Umsatzdarstellungen der Auplexa UG dem Landgericht Berlin vorgelegt – dann doch zu viel des Guten. Selten ist es vorgekommen, dass Vielfachabmahner sich so zahlreiche Schelten wegen Rechtsmissbrauchs verpassen lassen.